BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Die dean&david Franchise GmbH verpflichtet sich, ihre digitalen Produkte im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) sowie der Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://deananddavid.com/

1. Stand der Barrierefreiheit

Die oben genannte Website ist derzeit nicht barrierefrei im Sinne der geltenden gesetzlichen Vorgaben (BITV 2.0).
Aktuell wurden noch keine Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit aus technischen und strukturellen Gründen auf dieser Website umgesetzt.

Wir sind uns der bestehenden Barrieren bewusst und arbeiten daran, unsere Website schrittweise an die geltenden gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit anzupassen.

2. Abweichende Barrierefreiheit auf Teilbereichen

Für den Web Shop https://order.deananddavid.com/home, sowie die nativen Apps gelten gesonderte Anforderungen.
Dort wird die Barrierefreiheit schrittweise verbessert. Eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit für diesen Bereich finden Sie unter folgendem Link: https://dean-and-david.smoothr.de/barrierefreiheit

3. Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Kontakt:
dean&david Franchise GmbH
Telefon: +49 89 26 20 59 410
E-Mail: feedback@deananddavid.com

Postanschrift:
dean&david Franchise GmbH
Lohenstraße 8
82166 Gräfelfing
Deutschland

Wir bemühen uns, alle barrierebezogenen Anfragen innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten.

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die folgende Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

5. Aktualität dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt. Sie wird regelmäßig überprüft und angepasst, sobald Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt wurden.